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Kein Job, keine Rente: Was Betroffenen im Alter zusteht

StartseiteWirtschaftStand:25. 05. 2026, 14:28 UhrKommentareUns auf Google folgenOhne Beiträge in die Rentenkasse entsteht kein Rentenanspruch. Doch der Staat lässt Betroffene nicht völlig allein. Welche. . .

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Kein Job, keine Rente: Was Betroffenen im Alter zusteht

StartseiteWirtschaftStand:25. 05. 2026, 14:28 UhrKommentareUns auf Google folgenOhne Beiträge in die Rentenkasse entsteht kein Rentenanspruch. Doch der Staat lässt Betroffene nicht völlig allein. Welche finanzielle Unterstützung im Alter trotzdem möglich ist. München – Wer nie gearbeitet hat, bekommt später keine klassische gesetzliche Altersrente – zumindest nicht im üblichen Sinn. Denn Rentenzahlungen hängen in Deutschland grundsätzlich davon ab, ob Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Trotzdem bedeutet das nicht automatisch, dass Betroffene im Alter komplett ohne Geld dastehen. Warum ohne Arbeit kein Rentenanspruch entstehtDie gesetzlicheRentebasiert auf dem Prinzip der Beitragszahlung. Arbeitnehmer erwerben während ihres Berufslebens sogenannte Rentenpunkte, indem sie in die Rentenkasse einzahlen. Wer dagegen nie gearbeitet und auch keine freiwilligen Beiträge geleistet hat, sammelt in der Regelkeine Ansprüche auf eine Altersrente. Hinzu kommt eine weitere Voraussetzung: Für eine reguläre Altersrente müssen mindestens fünf Versicherungsjahre erreicht werden. Diese sogenannte Wartezeit erfüllen Menschen ohne Beitragszeiten normalerweise nicht. Welche Hilfe es stattdessen gibtAuch ohne eigene Rentenansprüche können ältere Menschen finanzielle Unterstützung erhalten. In diesen Fällen greift häufig dieGrundsicherung im Alter. Dabei handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine staatliche Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen im Ruhestand nicht zum Leben reicht. Die Leistung wird aus Steuermitteln finanziert und soll den grundlegenden Lebensunterhalt sichern. Anspruch haben Menschen, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Gleichzeitig wird geprüft, ob eigenes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Wer nie gearbeitet hat, bekommt keine gesetzliche Altersrente. Doch der Staat lässt Betroffene nicht völlig allein. © Fernando Gutierrez-JuarezWie hoch die Unterstützung ausfallen kannDie Höhe der Grundsicherung ist nicht für alle gleich. Sie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu gehören der Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wie viel tatsächlich gezahlt wird,hängt deshalb stark von der individuellen Situation ab. Wer allein lebt, erhält einen anderen Betrag als Ehepaare oder Menschen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf. Nicht jede Person ohne Job ist automatisch abgesichertDie Grundsicherung wird nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung gewährt. Das bedeutet: Eigene Ersparnisse, andere Einkünfte odervorhandenes Vermögen werden berücksichtigt. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, besteht ein Anspruch auf Unterstützung. Außerdem spielt das Einkommen von Ehepartnern eine Rolle. Bei Kindern oder Eltern gilt dagegen eine besondere Grenze. Erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100. 000 Euro kann auf Angehörige zurückgegriffen werden. Diese Zeiten können trotzdem für die Rente zählenNicht jede Person ohne klassische Erwerbsarbeit geht automatisch leer aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können etwa Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten Rentenansprüche erhöhen. Auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung sind möglich. Dadurch entstehen zumindestteilweise Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen. Wer allerdings dauerhaft keinerlei Beiträge geleistet hat, erhält normalerweise keine gesetzliche Altersrente. (Verwendete Quellen: Deutsche Rentenversicherung)

Quelle: merkur-online.de

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