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Steuerschock für Bitcoin-Anleger: Bundesregierung will die Haltefrist kippen

Bisher sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Nun plant die Regierung, diese Haltefrist abzuschaffen. Künftig soll auch hier die Abgeltungsteuer fällig werden. Zudem sind neue Vorschriften und mehr staatliche Kontrollen vorgesehen.

Von @apollo_news_de · · 3 min Lesezeit

Steuerschock für Bitcoin-Anleger: Bundesregierung will die Haltefrist kippen

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nimmt die Bundesregierung nun auch die Gewinne von Krypto-Anlegern ins Visier. Der beschlossene Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht vor, die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin & Co. abzuschaffen. Außerdem sollen Gewinne aus Kryptowährungen künftig – ähnlich wie bei Aktien – der Abgeltungsteuer unterliegen. Doch dabei bleibt es nicht: Krypto-Anleger geraten auch zunehmend durch neue Regulierungen, zusätzliche Vorschriften und eine immer stärkere staatliche Kontrolle unter Druck. Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat es sich zum Ziel gesetzt, für noch mehr Staatseinnahmen zu sorgen: „Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates“, erklärte er Anfang Juli auf der Bundespressekonferenz zum Bundeshaushalt 2027. Weiter führte er aus: „Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte. “Im am 6. Juli beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist deshalb die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen vorgesehen. Bislang gilt: Wer Kryptowerte länger als ein Jahr hält und anschließend verkauft, muss den Gewinn unabhängig von dessen Höhe nicht versteuern. Erfolgt der Verkauf hingegen innerhalb der einjährigen Haltefrist, unterliegt der Gewinn – oberhalb einer Freigrenze von 1. 000 Euro pro Jahr – dem persönlichen Einkommensteuersatz. Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil plant also, Krypto-Assets künftig steuerlich wie Aktien oder Fonds zu behandeln. Gewinne würden damit – anders als bislang – einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen – ohne jede steuerfreie Haltefrist. Nach den Plänen Klingbeils soll die Neuregelung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Wer mit Kryptowährungen Gewinne erziele, solle – ebenso wie Arbeitnehmer oder Aktionäre – seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Reform „zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen“ soll. Die Grünen schätzen die zusätzlichen Einnahmen auf mindestens fünf Milliarden Euro. Lesen Sie auch:Während sich die SPD bereits seit Längerem für die Abschaffung der Haltefrist ausspricht, hatten sich Teile der Union lange gegen einen solchen Schritt gestellt. Im Koalitionsvertrag wurde die Änderung nicht vereinbart, und in früheren Stellungnahmen erklärten CDU/CSU-Abgeordnete, sie sähen „keinen Anlass“, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Inzwischen zeigt sich die Parteispitze jedoch deutlich kompromissbereiter. Für Krypto-Anleger ist die geplante Steuerreform jedoch nicht die einzige zusätzliche Belastung. Bereits seit Längerem wird Investoren der Handel mit Kryptowährungen zunehmend erschwert beziehungsweise stärker eingeschränkt – unter anderem durch umfangreiche Regulierung, zusätzliche Bürokratie und eine deutlich ausgeweitete Überwachung. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle in der EU regulierten Kryptobörsen die Daten ihrer Kunden automatisch an die Finanzbehörden übermitteln. Dazu gehören Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Transaktionssummen sowie Wallet-Adressen. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC8. Die erste Datenübermittlung für das Steuerjahr 2026 erfolgt 2027. Der „gläserne Krypto-Investor“ ist damit längst Realität. Kryptowährungen, die viele Anleger über Jahre hinweg als unabhängig und anonym betrachteten, stehen inzwischen weitgehend unter der Kontrolle der Finanzbehörden. Endgültig beschlossen ist die Steueränderung auf Bundesebene noch nicht. Zwar gehört die Abschaffung der Haltefrist seit dem Kabinettsbeschluss zur offiziellen Linie der Bundesregierung, das eigentliche Gesetzgebungsverfahren steht jedoch noch aus. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt bislang nicht vor. Zudem müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat der Neuregelung zustimmen.

Quelle: apollo-news.net

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