Steuer-Schock für Bitcoin-Sparer? Jetzt zählt jede Unterschrift
Mannheim24Politik & WirtschaftStand:04. 08. 2026, 16:00 UhrKommentareUns auf Google folgenNach einem Jahr können private Bitcoin-Gewinne bislang in der Regel steuerfrei verkauft werden. Doch Finanzminister. . .

Mannheim24Politik & WirtschaftStand:04. 08. 2026, 16:00 UhrKommentareUns auf Google folgenNach einem Jahr können private Bitcoin-Gewinne bislang in der Regel steuerfrei verkauft werden. Doch Finanzminister Lars Klingbeil will Kryptogewinne künftig wie Kapitaleinkünfte besteuern. Eine Bundestagspetition soll das verhindern. Für viele Bitcoin-Sparer geht es jetzt um viel Geld. Die Bundesregierung bereitet neue Steuerregeln für Bitcoin und andere Kryptowerte vor. Damit könnte eine der wichtigsten Vergünstigungen für langfristige Anleger fallen: die einjährige Haltefrist. Contentpartnerschaft Bitcoin-BootcampBitcoin-Bootcamp. deist eine Event-Community rund um Bitcoin, die regelmäßige Veranstaltungen, Workshops und Austauschformate anbietet. Ergänzend ist Bitcoin-Bootcamp eine Informations- und Newsplattform mit einem Substack-Newsletter, der aktuelle Einordnungen, Analysen und Hintergründe bietet. Imneuesten Artikelstehen noch weitere Informationen dazu. Dagegen regt sich Widerstand. Seit dem 4. August kann die Bundestagspetition „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“ öffentlich unterstützt werden. Auf der Webseite des Bundestages kann man nun eine Petition zur Beibehaltung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen unterzeichnen. © Bitcoin-Bootcamp. de (KI-generiert mit ChatGPT Images)Hier kann die Petition zur Rettung der Bitcoin-Haltefrist direkt beim Deutschen Bundestag mitgezeichnet werdenDas Ziel: Bis zum 15. September 2026 müssen mindestens 30. 000 Mitzeichnungen zusammenkommen. Hinweis:Für Betriebsvermögen sowie Erträge aus Mining, Staking oder Lending können andere Steuerregeln gelten. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Darum geht es bei der Bitcoin-HaltefristWer Bitcoin privat kauft und länger als ein Jahr hält, kann einen späteren Gewinn nach heutiger Rechtslage grundsätzlich steuerfrei realisieren. Steuerlich zählen Bitcoin und andere gängige Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Wird innerhalb eines Jahres verkauft, kann der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Dabei gilt für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres eine Freigrenze von weniger als 1. 000 €. Auch der Tausch von Bitcoin in eine andere Kryptowährung gilt als Verkauf. Für langfristige Bitcoin-Sparer ist die Jahresfrist deshalb besonders wichtig. Doch genau diese Regel steht jetzt auf der Kippe. Das plant Finanzminister Klingbeil. BundesfinanzministerLars Klingbeilhatte bereits Ende April angekündigt, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs für 2027 wurde er deutlicher: Kryptogewinne sollen künftig „genauso“ wie Kapitaleinkünfte besteuert werden. Damit könnten Gewinne unabhängig davon steuerpflichtig werden, ob Bitcoin ein Jahr, fünf Jahre oder noch länger gehalten wurden. Bei einer Einordnung als Kapitaleinkünfte liegt eine Abgeltungsteuer von grundsätzlich 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer nahe. Die wichtigste Nachricht: Beschlossen ist das noch nicht. Der Haushaltsentwurf ändert das Steuerrecht nicht. Ein konkreter Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Steuersatz, Starttermin und Übergangsregeln liegt bislang nicht vor. Auch die entscheidende Frage nach dem Bestandsschutz ist offen. Niemand weiß derzeit sicher, ob bereits gekaufte Bitcoin von einer Neuregelung betroffen wären. Warum die Pläne so umstritten sindDie Gegner sehen darin einen Bruch mit dem bisherigen Steuersystem. Bitcoin wird heute ähnlich wie Gold, Fremdwährungen, Kunst oder Sammlerstücke behandelt. Auch dort können private Gewinne nach Ablauf der gesetzlichen Frist steuerfrei sein. Die Befürworter einer Änderung verweisen dagegen auf Aktien, Fonds und andere Kapitalanlagen. Deren Gewinne bleiben auch nach langer Haltedauer steuerpflichtig. DieSPDargumentiert deshalb mit mehr Steuergerechtigkeit. Für Bitcoin-Sparer hätte das Ende der Haltefrist klare Folgen. Auch nach zehn oder 15 Jahren müsste beim Verkauf der steuerpflichtige Gewinn ermittelt werden. Käufe, Verkäufe und Überträge zwischen verschiedenen Wallets müssten dauerhaft sauber dokumentiert bleiben. Wer steckt hinter ProHaltefrist?Die Petition wird von der Kampagne ProHaltefrist begleitet. Die Initiative entstand Anfang Mai aus einer „Taskforce Haltefrist“ des Bitcoin Bundesverbands. Die Arbeitsgruppe entwickelte einen Plan für eine Petition, eine Aktionsseite und die Mobilisierung von Verbänden, Unternehmen, Steuerexperten, Medien und privaten Anlegern. Am 30. Mai reichten neun Personen aus der Bitcoin- und Krypto-Community die Petition beim Bundestag ein. Seit dem 4. August ist sie zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet. ProHaltefrist bezeichnet sich als gemeinschaftliche und überparteiliche Kampagne. Rechtlicher Betreiber der Internetseite und Initiator ist laut Impressum der Bitcoin Bundesverband. Unterstützt wird die Aktion von Privatpersonen, Verbänden, Unternehmen, Brokern, Börsen, Steuerdienstleistern und Medien. ProHaltefrist ist damit eine breit aufgestellte Interesseninitiative aus der Bitcoin- und Kryptobranche, keine staatliche Stelle. Ihre wichtigsten Argumente: Die Haltefrist schaffe Rechtssicherheit, unterstütze langfristigen Vermögensaufbau und verhindere zusätzliche Bürokratie. Außerdem fürchtet die Initiative, dass Anleger, Unternehmen und Fachkräfte bei einer Steuerverschärfung ins Ausland abwandern könnten. In ihrer Pressemitteilung ruft die Initiative auf: „Nicht abwarten, sondern jetzt abstimmen, mitzeichnen und den Link weiterleiten. “Was bringen 30. 000 Unterschriften?Erreicht die Petition bis zum 15. September mindestens 30. 000 Mitzeichnungen, ist grundsätzlich eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss vorgesehen. Die Petenten könnten dort ihre Argumente vortragen und Fragen der Abgeordneten beantworten. Aber: Die Unterschriften stoppen das Vorhaben nicht automatisch. Die Petition ist keine Volksabstimmung und kein Veto gegen ein Gesetz. Eine öffentliche Beratung würde das Thema jedoch sichtbar machen und den politischen Druck auf die Bundesregierung erhöhen. So kann jeder mitmachenFür die Online-Mitzeichnung ist ein kostenloses Konto auf der Petitionsplattform des Bundestages nötig. Nach der Registrierung muss die E-Mail-Adresse bestätigt werden. Danach muss die Petition noch einmal geöffnet und ausdrücklich mitgezeichnet werden. Die Registrierung allein zählt bisher nicht. Eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland sind nicht erforderlich. Auch Unterstützer aus Österreich, der Schweiz und anderen Ländern können mitmachen. Wer die bisherige Bitcoin-Haltefrist erhalten will, sollte nicht bis zum letzten Tag warten:Hier geht es direkt zur offiziellen Bundestagspetition 201716