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Krypto-Haltefrist: Klingbeil will Steuerfreiheit für Bitcoin kippen

Wirtschaft & Recht3 Min. LesezeitSteuerfrei nach einem Jahr? Klingbeil will die Krypto-Haltefrist kippenFinanzminister Klingbeil will die steuerfreie Ein-Jahres-Haltefrist für Kryptowährungen abschaffen. . .

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Krypto-Haltefrist: Klingbeil will Steuerfreiheit für Bitcoin kippen

Wirtschaft & Recht3 Min. LesezeitSteuerfrei nach einem Jahr? Klingbeil will die Krypto-Haltefrist kippenFinanzminister Klingbeil will die steuerfreie Ein-Jahres-Haltefrist für Kryptowährungen abschaffen und Gewinne wie bei Aktien besteuern. Beschlossen ist im Haushaltsentwurf aber noch nichts — und der Aktien-Vergleich ist juristisch angreifbar. Wer Bitcoin länger als zwölf Monate hält und dann mit Gewinn verkauft, zahlt darauf bislang keinen Cent Steuern — steuerlich behandelt der Fiskus die Coins wie Gold. Diese Ein-Jahres-Regel steht jetzt zur Disposition. Im Haushaltsentwurf, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am 6. Juli vorgestellt hat, ist die Abschaffung der sogenannten Krypto-Haltefrist eingeplant. Gewinne aus Bitcoin und Co. sollen künftig besteuert werden wie Kursgewinne aus Aktien — unabhängig davon, wie lange jemand die Coins gehalten hat. Von der Zwölf-Monats-Frist zur KapitalertragsteuerGrundlage der heutigen Regel ist Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Kryptowährungen gelten dort als „anderes Wirtschaftsgut“, ihr Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Wer mindestens ein Jahr hält, verkauft steuerfrei; darunter greift der persönliche Steuersatz, dazu gibt es eine Freigrenze. Dass Bitcoin überhaupt unter diesen Paragrafen fällt, hat der Bundesfinanzhof 2023 höchstrichterlich bestätigt. Klingbeils Entwurf will die Coins aus dieser Kategorie herauslösen und zu Einkünften aus Kapitalvermögen umsortieren. Damit läge auf Krypto-Gewinnen dieselbe Abgeltungsteuer wie auf Aktiengewinnen: rund 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls noch Kirchensteuer — und zwar egal, ob die Coins zwei Wochen oder zehn Jahre im Wallet lagen. Die Begründung aus dem Finanzministerium läuft darauf hinaus, dass jemand mit Krypto-Gewinnen genauso zum Gemeinwesen beitragen solle wie jemand, der Lohn oder Aktienerträge versteuert. Ein Entwurf ist noch kein GesetzSo konkret die Zahlen klingen — beschlossen ist davon nichts. Der Haushaltsentwurf ist eine politische Absichtserklärung, kein Gesetzestext. Bis sich für Anleger real etwas ändert, braucht es einen ausformulierten Gesetzentwurf, einen Kabinettsbeschluss und den kompletten Gang durch Bundestag und Bundesrat. Dort ist die Lage keineswegs klar: SPD und Grüne wollen die Frist streichen, Union und AfD verteidigen sie als bewährtes Stück deutsches Steuerrecht. Pikant ist, dass der Koalitionsvertrag von Union und SPD eigentlich Entlastungen versprochen hatte — die Krypto-Verbände nennen den Vorstoß entsprechend einen Wortbruch. Ich habe Kryptowährungen privat nie als Geldanlage gesehen, aber steuerlich ist der Vorgang lehrreich: Sonderwege im Steuerrecht überleben selten, sobald ein Haushalt klemmt. Klingbeil rechnet mit rund zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen — allerdings aus schärferem Vorgehen gegen Finanz- und Steuerkriminalitätundder Krypto-Besteuerung zusammen; wie viel davon allein auf die gestrichene Frist entfällt, sagt der Entwurf nicht. Die eigentliche Frage ist deshalb weniger, ob die Idee kommt, sondern ob sie das parlamentarische Verfahren übersteht. Warum der Vergleich mit der Aktie haktAusgerechnet jetzt, woSparkassen und Volksbanken den Kryptohandel für Millionen Privatkunden öffnen, würde der Staat die steuerliche Sonderstellung wieder einkassieren. Der Plan hat allerdings einen juristischen Haken. Steuerrechtler weisen darauf hin, dass Bitcoin die Merkmale einer Aktie fehlen: kein Unternehmen dahinter, keine Geschäftsführung, keine Dividende, kein Stimmrecht. Eine Kryptomünze einfach wie ein Wertpapier zu behandeln, ist rechtlich also angreifbar — und dürfte spätestens vor Gericht auf die Frage hinauslaufen, ob der Gesetzgeber hier Ungleiches gleich besteuert. Dazu kommt eine Ironie, die die Zwei-Milliarden-Rechnung wackeln lässt. Wandern Krypto-Gewinne in die Kapitalertragsteuer, wandern auch die Verluste mit — und die ließen sich dann mit Aktiengewinnen verrechnen. In einem schwachen Kryptojahr könnte die Reform den Staat unterm Strich also Geld kosten statt bringen. Der Fiskus greift nach einer Ausnahme, die vielen seit Jahren zu großzügig war. Ob am Ende die erhofften Milliarden herauskommen oder nur ein neues Verlustverrechnungs-Schlupfloch, entscheidet sich an Details, die im Haushaltsentwurf noch gar nicht stehen. ◆ Über den AutorAlexander BaumgärtnerSeit über 20 Jahren in der IT — mit allem, was dazugehört: abgestürzten Servern um zwei Uhr nachts, Migrationen, die laut Plan eine Stunde dauern sollten, und Kunden, die "schnell mal" eine neue Software brauchen. Hauptberuflich führe ich die ProMedia24, eine kleine IT-Firma in Wallenhorst bei Osnabrück. Auf Blogspan. net schreibe ich über IT-Themen, die mich interessieren oder wo ich glaube, dass jemand genauer hinschauen sollte: Server, Cloud, Sicherheit, KI, Hardware, gelegentlich auch Foto-Equipment oder Smarthome — wenn es technisch genug ist, landet es hier. Schreibstil: lieber konkret als geschwurbelt, gerne auch mal kritisch.

Quelle: blogspan.net

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