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Bitcoin bei der Steuer vergessen? „Gelangt fast immer ans Tageslicht“

KI-Stimme. InfoDie Zeiten, in denen Kryptogeschäfte für dasFinanzamtnur schwer nachvollziehbar waren, gehen zu Ende. Mit dem Steuerjahr 2026 greifen neue europäische Meldepflichten, die den automatischen. . .

Von @morgenpost · · 6 min Lesezeit

Bitcoin bei der Steuer vergessen? „Gelangt fast immer ans Tageslicht“

KI-Stimme. InfoDie Zeiten, in denen Kryptogeschäfte für dasFinanzamtnur schwer nachvollziehbar waren, gehen zu Ende. Mit dem Steuerjahr 2026 greifen neue europäische Meldepflichten, die den automatischen Informationsaustausch über Kryptotransaktionen deutlich ausweiten. „Für das Jahr 2026 und die folgenden Jahre ist davon auszugehen, dass dem Finanzamt sehr viel mehr Daten bekannt sind als bisher“, sagt Caspar J. Freter, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Wirtschaftskanzlei Rose & Partner. Der Hamburger Steuerrechtler begleitet regelmäßig Mandanten bei steuerlichen Nacherklärungen und Selbstanzeigen im Zusammenhang mitBitcoinund anderenKryptowährungen. „Theoretisch besteht kaum noch eine Möglichkeit, dass Gewinne nicht ans Tageslicht gelangen. “Dazu spannend:Bitcoin und Co. : Steuerfrei verkaufen? Experte erklärt häufigen IrrtumSo erfährt das Finanzamt von Krypto-Gewinnen: Neue Meldepflichten für KryptobörsenFür die Finanzverwaltung gibt es heute mehrere Wege, um auf bislang nicht erklärte Kryptogeschäfte aufmerksam zu werden. Die wichtigste Veränderung betrifft den automatischen Datenaustausch. Grundlage ist die europäische DAC8-Richtlinie, die die Bundesregierung mit dem Kryptosteuertransparenzgesetz (KStTG) in nationales Recht umgesetzt hat. Seit dem 1. Januar 2026 müssen regulierte Kryptodienstleister Informationen über ihre Kunden und deren Transaktionen erfassen und an die Steuerbehörden melden. Betroffen sind unter anderem große Handelsplattformen wie Coinbase, Bitpanda oder Kraken, soweit sie unter die europäischen Meldepflichten fallen. Für Kryptobörsen gibt es seit 2026 eine neue Meldepflicht. © DPA Images | Fernando Gutierrez-Juarez„Die meldepflichtigen Kryptowerte-Dienstleister und Kryptowerte-Betreiber müssen die Daten für das Kalenderjahr 2026 erfassen und bis Ende Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln“, erklärt Frederic Meyer, Bereichsleiter Blockchain und Krypto-Regulierung beim Digitalverband Bitkom. Da die Plattformen bei der Kontoeröffnung auch die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Kunden erfassen, können die gemeldeten Daten dem jeweiligen Steuerpflichtigen und seinem zuständigen Finanzamt zugeordnet werden. Die neuen Meldungen entbinden Anleger jedoch nicht von ihren eigenen Dokumentationspflichten. „Mehr Daten bedeuten nicht automatisch fertige Steuerberechnungen“, betont Meyer. Für die korrekte steuerliche Behandlung bleiben unter anderem Anschaffungskosten, Haltedauern sowie Vorgänge wie Staking, Lending oder Wallet-Transfers entscheidend. Diese Informationen müssen Anleger weiterhin selbst dokumentieren und bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt nachweisen. >> Sie wollen Bitcoin kaufen? In weiteren Artikeln erklären wir, worauf Sie beiTrade RepublicundScalable Capitalachten sollten. > Sie suchen eine Steuer-App? UnserSteuerprogramm-Vergleich zeigt einen Testsieger. <<Warum fehlende Daten teuer werden könnenWer glaubt, mit dem Löschen seiner Transaktionshistorie auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Zwar erhalten die Finanzbehörden künftig über den automatischen Datenaustausch deutlich mehr Informationen von regulierten Kryptobörsen. Anschaffungskosten, Haltedauern oder Wallet-Transfers zwischen verschiedenen Plattformen müssen Anleger jedoch weiterhin selbst nachvollziehbar belegen können. Viele regulierte Anbieter stellen dafür Transaktionsübersichten, Tabellenexporte oder Steuerreports bereit. Diese können die Dokumentation erheblich erleichtern. Für die steuerliche Einordnung und die Vollständigkeit der Angaben bleibt jedoch der Steuerpflichtige verantwortlich. Besonders wichtig wird das bei Geschäften über ausländische Plattformen oder Anbieter, die nicht unter die europäischen Meldepflichten fallen. In solchen Fällen gelten erweiterte Mitwirkungspflichten. Anleger müssen ihre Transaktionen selbst dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Aktien, Immobilien und andere Investments sind grundsätzlich mit einem Risiko verbunden. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können Kredite eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Verbraucher sollten ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen und alle Kosten gründlich durchrechnen. Die veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten und ersetzen keine fachliche Beratung. Können Kauf-, Verkaufs- oder Transferdaten nicht vorgelegt werden, kann das erhebliche Folgen haben. „Ich höre in der Praxis erstaunlich oft, dass Daten einfach gelöscht werden“, sagt Freter. „Das ist gefährlich. Wenn die Aktivitäten feststehen, die Unterlagen aber fehlen, muss die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen schätzen. “Nach Freters Erfahrung fallen solche Schätzungen regelmäßig zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus. Fehlen die erforderlichen Nachweise, wirkt sich das in der Praxis häufig zulasten desjenigen aus, der die Angaben eigentlich belegen müsste. Hinzu kommt: Kryptobörsen speichern Transaktionsdaten nicht zwingend dauerhaft oder stellen historische Daten nach Jahren nur eingeschränkt zur Verfügung. Auch die Schließung oder Insolvenz einer Plattform kann den späteren Zugriff auf die eigene Historie erschweren. Steuerexperten empfehlen deshalb, Transaktionshistorien, CSV-Exporte, Wallet-Daten und Steuerreports regelmäßig herunterzuladen und dauerhaft zu sichern. „Der Kryptomarkt ist deutlich erwachsener geworden. “ Frederic Meyer leitet den Bereich Blockchain und Krypto beim Digitalverband Bitkom. Er befasst sich mit der Regulierung digitaler Vermögenswerte und den Folgen neuer EU-Vorgaben. © Bitkom e. V. | Bitkom. orgKryptogewinne nicht angegeben: „Es gibt wirklich viele Selbstanzeigen im Kryptobereich“Wer steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen in der Vergangenheit nicht angegeben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben. Dafür müssen die bislang nicht erklärten Sachverhalte vollständig offengelegt und die fälligen Steuern nachgezahlt werden. „Es gibt wirklich viele Selbstanzeigen im Kryptobereich“, berichtet Freter aus seiner Praxis. Nach seiner Erfahrung bearbeiten die Behörden gut vorbereitete Fälle bislang häufig pragmatisch. „Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem die Finanzverwaltung die eingereichten Steuerberichte ernsthaft in Zweifel gezogen hätte. “„Es gibt wirklich viele Selbstanzeigen im Kryptobereich“, sagt der Profi. Diese wirke aber nur, solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. © dpa | Hannes P AlbertFreter beobachtet zudem, dass die Behörden bei älteren Sachverhalten teilweise zurückhaltender vorgehen. Bei Steuerjahren vor 2022 relativieren sie den strafrechtlichen Vorwurf in Einzelfällen wieder, weil die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen lange Zeit weniger klar war als heute. Die finanziellen Folgen können dennoch erheblich sein. Nach Freters Erfahrung geht es bei Nacherklärungen nicht selten um hohe fünf- oder sechsstellige Gewinne, die Anleger nachträglich versteuern müssen. Entscheidend ist jedoch der Zeitpunkt. Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Läuft bereits ein Ermittlungsverfahren oder liegen den Behörden konkrete Erkenntnisse vor, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel nicht mehr in Betracht. Wer Zweifel an früheren Steuererklärungen hat, sollte deshalb frühzeitig fachlichen Rat einholen. Fazit: Dokumentation wird wichtiger denn je„Der Kryptomarkt ist deutlich erwachsener geworden. Regulierung und Transparenz spielen heute eine wesentlich größere Rolle als noch vor einigen Jahren“, sagt Frederic Meyer. Diese Professionalisierung erfasst zunehmend auch die steuerliche Kontrolle. Neue Meldepflichten, bessere Datengrundlagen und mehr Erfahrung der Finanzbehörden erschweren es, Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen dauerhaft vor dem Fiskus zu verbergen. Für Anleger ergeben sich daraus vor allem drei Konsequenzen: Bereits der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere kann steuerliche Folgen haben. Transaktionsdaten, Tabellenexporte, Wallet-Historien und Steuerreports sollten dauerhaft gesichert werden. Und wer künftig Kryptogewinne erklärt, sollte damit rechnen, dass die Finanzverwaltung auch frühere Steuerjahre näher betrachtet. Freters Rat fällt deshalb eindeutig aus: „Man muss die Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten ernst nehmen. “ Wer seine Transaktionen nachvollziehbar dokumentiert und steuerliche Pflichten rechtzeitig erfüllt, hat auch bei möglichen Rückfragen des Finanzamts wenig zu befürchten.

Quelle: morgenpost.de

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